Stiftung

Satzung der Stiftung "Familie ist Zukunft"

Auszüge aus der

Satzung

der

Josef-Kentenich-Stiftung "Familie ist Zukunft"

 

 

Präambel

Mit der Stiftung verfolgt der Schönstatt-Familienbund Deutschland das Ziel, die Gründungsidee, die Spiritualität und das Charisma Pater Josef Kentenichs und die Lehre Papst Johannes Pauls II. hinsichtlich der Bedeutung von Ehe und Familie für die Erneuerung von Kirche und Gesellschaft und damit auch des demokratischen Staatswesens zu fördern und in die Tat umzusetzen.

Dieses geschieht auf der Basis eines gesicherten anthropologischen Sachverstandes und des katholischen Menschen- und Gemeinschaftsbildes- durch Mitarbeit an der Verwirklichung einer ganzheitlichen, menschengerechten Ordnung in Gesellschaft und Kirche.

Davon ausgehend werden Bildung und Erziehung, Religion und Kultur, Wissenschaft und Forschung und das demokratische Staatswesen im Geltungsbereich der Gesetze und der Prinzipien des Rechtsstaates gefördert.

Die Stiftung stützt sich in ihrem Handeln auf die Katholische Soziallehre, besonders hinsichtlich Ehe und Familie, wie sie von den Enzykliken der Päpste, den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und von Spiritualität und Charisma Pater Josef Kentenichs, des Gründers der Internationalen Schönstattbewegung, vorgeben wird.

Dieses Anliegen uneigennützig zu fördern und zu unterstützen, ist Ausdruck der von christlichen Grundwerten geprägten humanen Familienethik des Schönstatt-Familienbundes. Er ist auf ein Wertesystem gegründet, das in der unverlierbaren Freiheit und Würde der Person wurzelt, die sich in der comunio personarum der Ehe und auf ihr gründenden Familie verwirklicht, von einer lebensbewahrenden und lebensentfaltenden Grundeinstellung getragen ist (schöpferische Ideen, persönliches Engagement, vertrauensvolle Partnerschaft) und sich in den gemeinschaftsfördernden Grundprinzipien der Solidarität und Subsidiarität entfaltet.

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§ 2
Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist es, ideelle, materielle und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen für die allseitige Aus- und Fortbildung von Ehe und Familie, den Erhalt und Ausbau des Josef-Kentenich-Hofes in Hillscheid bei Vallendar/Schönstatt, die internationalen Aufgaben des Schönstatt-Familienbundes sowie die allgemeine Förderung der Aufgaben der Schönstattbewegung.

(2) Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch die Förderung

1. der geistigen, religiösen und sittlichen Bildung und Formung katholischer Ehen und Familien sowie Unterstützung bedürftiger Familien,
2. von Familientagungen mit Vorträgen und Gesprächsrunden über religiöse und sittliche Bildung, Erziehungsfragen, Schulung in Fragen der "natürlichen Empfängnisregelung" (NER), Familienpastoral, -ethik und des Familienapostolates, der Beratungskompetenz und des Beziehungsmanagements,
3. von internationalen Kontakten, besonders unter den Familienbewegungen,
4. der Errichtung, Ausstattung und Sanierung von kirchlich genutzten Gebäuden zum Zweck nationaler und internationaler Familienarbeit (Tagungsstätten, Akademien, Bildungshäuser, wissenschaftliche Einrichtungen usw.),
5. der Ausbildung von Fachleuten für Familienpastoral, Familienethik und Familienwissenschaften auf allen Ebenen,
6. der Bildungsarbeit in Form von Treffen, Seminaren, Tagungen, Arbeitstreffen, Erfahrungsaustausch, Information und Medienzugang,
7. der Veröffentlichung und Publizierung von Informationen und Arbeitsergebnissen,
8. der aktiven Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Verbreitung der Katholischen Soziallehre, insbesondere hinsichtlich Ehe und Familie,
9. der Verdeutlichung des Wesens, der Funktion und Aufgabe der Familie als Urzelle der Erneuerung von Kirche und Gesellschaft,
10. der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene mit kirchlichen, politischen und gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen,
11. der Durchführung christlich missionarischer Aktivitäten, gemeinwohlorientierter Initiativen für Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, in Verbindung und Zusammenarbeit mit Familienbewegungen und -organisationen im In- und Ausland,
12. eines christlich geprägten universellen Gemeinwohls im Geiste internationaler Solidarität und Subsidiarität,
13. der Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) zur Förderung der Aus- und Fortbildung von Ehe und Familie, von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 

 

§ 3
Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbare gemeinnützige (mildtätige und kirchliche) Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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